Leuchtstofflampen Verbot 2023

Beitrag aus der KLW Redaktion
Leuchtstofflampen Verbot 2023

Leuchtstofflampen-Verbot 2023: Was jetzt für Ihr Leuchtschild gilt

Im Februar und August 2023 treten weitere Änderungen im Bereich konventioneller Beleuchtungssysteme in Kraft. Zusätzlich zur EU-Ökodesign-Richtlinie wurde auch die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU angepasst, wodurch sich weitreichende Auswirkungen auf den Einsatz klassischer Leuchtstofflampen ergeben.

Die RoHS-Richtlinie regelt unter anderem die Verwendung bestimmter Schadstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Da Leuchtstofflampen Quecksilber enthalten, galten bisher zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen für einzelne Produkte der Allgemeinbeleuchtung. Diese Ausnahmen wurden inzwischen aufgehoben.

Dadurch werden weitere Leuchtmittel schrittweise vom Markt genommen – zusätzlich zu den bereits bestehenden Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie. Die entsprechenden Stichtage hierfür sind der 25. Februar 2023 sowie der 25. August 2023. Ab diesem Zeitpunkt dürfen zahlreiche betroffene Produkte nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Übersicht zur Ausphasung konventioneller Lichtquellen mit Stichtagen 25.02.2023, 25.08.2023 und 01.09.2023
Aktuelle Ausphasung konventioneller Lichtquellen (Quelle: licht.de)

Ende der klassischen Leuchtstofflampe

Mit Ende August 2023 betrifft das Verbot nahezu sämtliche herkömmlichen Leuchtstofflampen. Ausgenommen bleiben lediglich einzelne Spezialanwendungen, beispielsweise bestimmte EX-Lampen.

Für Unternehmen bedeutet dies vor allem eines: Bestehende Lichtwerbeanlagen und Leuchtschilder sollten rechtzeitig überprüft werden, um zukünftige Ersatzteilprobleme sowie unnötig hohe Energiekosten zu vermeiden.

LED-Umrüstung als nachhaltige Lösung

Falls in Ihrem Leuchtschild noch Leuchtstofflampen im Einsatz sind, unterstützen wir Sie gerne bei der professionellen Umrüstung auf moderne LED-Technik oder bei der Neuplanung bestehender Anlagen.

LED-Systeme bieten heute nicht nur eine deutlich höhere Energieeffizienz, sondern überzeugen auch durch ihre Langlebigkeit und den geringen Wartungsaufwand. Im Vergleich zu herkömmlichen Leuchtstofflampen benötigen LEDs deutlich weniger Energie. Zusätzlich ermöglichen Funktionen wie Dimmung oder Zeitsteuerung weitere Einsparpotenziale im laufenden Betrieb.

Insbesondere bei dauerhaft betriebenen Werbeanlagen kann eine Umrüstung langfristig Betriebskosten reduzieren und gleichzeitig zu einer modernen, gleichmäßigen Ausleuchtung beitragen.

Persönliche Beratung durch KLW

Für Fragen zu bestehenden Anlagen, möglichen Umrüstungen oder technischen Lösungen steht Ihnen unser Team rund um Vertriebsleiter Ing. Andreas Vogl gerne zur Verfügung.

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