Februar und August 2023
zusätzlich zur EU-Richtlinie für Ökodesign wurde auch die RoHS Richtlinie 2011/65/EU angepasst
Laut RoHS-Richtlinie 2011/65/EU ist der Einsatz von Quecksilber in Leuchtmitteln verboten. Für einige Produkte der Allgemeinbeleuchtung waren Ausnahmen definiert, diese wurden Anfang 2022 aufgehoben. Daraus resultieren zusätzliche Ausphasungen von Leuchtmittel, welche über die Ökodesign Richtlinie hinausgehen zum 25.02.2023 und 25.08.2023. Ab diesen Zeitpunkten dürfen diese Produkte nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass mit Ende August 2023 die Inverkehrbringung ALLER Leuchtstofflampen (mit Ausnahme einzelner Speziallampen wie EX-Lampen) verboten ist.
Was bedeutet dies für unsere Kunden?
Falls bei Ihrem Leuchtschild noch Leuchtstofflampen im Einsatz sind, bieten wir Ihnen
professionelle Neuplanung bzw. Umrüstung auf modernste LED Technik.
LED's benötigen erwiesener Maßen 30% der Energie von Leuchtstofflampen und bieten durch
Möglichkeit der Dimmung sowie Zeitsteuerung noch weitere Vorteile um zusätzlich Energie zu
sparen. Somit helfen wir nicht nur unserer Umwelt, sondern schaffen es damit auch (vor allem in
Zeiten wie diesen) die Energiekosten erheblich zu senken.
Unser Team rund um Vertriebsleiter Ing. Andreas Vogl steht Ihnen für weitere Beratung und Infos gerne zur Verfügung.